"Eine im Versicherungsrecht geschätzte Kanzlei, ... Weitere Schwerpunkte

der vor einigen Jahren gegründeten Boutique liegen in der Personen-

versicherung u. bei Arzthaftungsfällen ..."

- JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009.

Geburtsschaden

Der Geburtsschaden ist das folgenschwerste Ende einer Schwangerschaft. Nicht immer muss dafür ein Behandlungsfehler durch Hebamme oder ärztlichen Geburtshelfer Ursache sein. Wenn aber der Verdacht eines Fehlers oder der Wunsch einer Abklärung auf etwaige Fehler besteht, sollte zeitnah anwaltlicher Rat hinzugezogen werden, um zunächst Beweise zu sichern und den Geburtsverlauf auf Fehler überprüfen zu lassen.

Zur Beurteilung der Krankengeschichte auf etwaige ärztliche Fehler steht uns ein Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe beratend zur Seite.

Soweit ein Geburtsfehler anzunehmen ist, melden wir Ansprüche für Sie an und setzen diese auch gerichtlich für Sie durch; bundesweit.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Ihr Ansprechpartner

 

Ralf Nauert

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Tel. 06 41 - 98 44 13-0

ra.nauert(at)Kanzlei-mn.de