Haftpflicht & Schaden - Arzthaftpflicht & Medizinschaden

Spezialthema: Geburtsschaden

"Eine im Versicherungsrecht geschätzte Kanzlei, ... Weitere Schwerpunkte

der vor einigen Jahren gegründeten Boutique liegen in der Personen-

versicherung u. bei Arzthaftungsfällen ..."

- JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009.

Arzthaftpflicht & Medizinschaden

Als versicherungs-, schadens- und haftungsrechtlich ausgerichtete Kanzlei befassen wir uns mit (zahn)ärztlichen Haftungsfällen.

 

Wenn ein Arzt einen Patient behandelt so kommt damit rechtlich betrachtet ein Behandlungsvertrag zustande. Aufgrund dieses Vertrages schuldet der Arzt regelmäßig nicht einen bestimmten Erfolg – Heilung des Patienten kann er nicht zusichern – sondern fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden; anderes kann aber bei Labor- und auch zahnärztlichen Leistungen oder Schönheitsoperationen gelten, wenn hier ein Erfolg geschuldet wird. Verstößt der Behandler schuldhaft gegen diese Pflicht, spricht man von einem Kunstfehler, aufgrund dessen der Arzt dem Patienten dann zum Schadenersatz verpflichtet ist. Diese Haftung lässt sich in gleicher Weise auf unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) stützen, da der Arzt dann zugleich unberechtigt die Gesundheit beeinträchtigt oder die körperliche Integrität verletzt.

 

Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße sind dabei zahlreich denkbar. Sie lassen sich im Wesentlichen gruppieren in

  • Behandlungsfehler, 
  • Aufklärungsversäumnisse,
  • Dokumentations- und
  • Befunderhebungsfehler sowie
  • sonstige Pflichtverstöße.

 

Im Schadenfall werden von uns sämtliche Aspekte der Schadenregulierung berücksichtigt, u.a. Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung, Kosten aufgrund eingeschränkter Haushaltsführung, Erwerbsminderung ...

Nehmen Sie Kontakt auf.

Ihr Ansprechpartner

 

Ralf Nauert

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Tel. 06 41 - 98 44 13-0

ra.nauert(at)Kanzlei-mn.de