Rechtsgebiete - BOS-Recht

BOS-Recht / Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte, THW

Recht der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

 

Wir befassen uns mit den rechtlichen Fragestellungen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Hierunter fallen insbesondere Feuerwehren, Polizei, der Zoll, Hilfsorganisationen in bestimmten Funktionen, das Technische Hilfswerk für Inlandseinsätze, Katastrophenschutzeinrichtungen und Rettungshubschrauberstationen.

Ein einheitliches "BOS-Recht" gibt es in der bundesrepublikanischen Rechtswirklichkeit nicht. Dies ist mit Blick auf die Vielschichtigkeit der Aufgaben und Organisationsformen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auf Bundes- und Länderebene nicht verwunderlich. Zu den rechtlichen Kernbereichen gehören neben dem Polizeirecht das Feuerwehr- und Rettungsdienstrecht.

Die Feuerwehrgesetze der Bundesländer sind sehr unterschiedlich ausgestaltet und werden durch eine unübersichtliche Vielzahl von Verordnungen und ministeriellen Erlassen ergänzt. Dabei geht es nicht nur um Regelungen des Gefahrenabwehrrechts, sondern auch um Fragen der inneren Organisation und der Kostentragung. Hierzu bieten wir bedarfsgerechte Beratung und Vertretung nach den Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes an.

Das Rettungsdienstrecht ist ebenfalls weitestgehend Länderangelegenheit, besitzt jedoch die Besonderheit eines bundesrechtlichen Berufsrechts für das nicht-ärztliche Personal (Rettungsassistentengesetz). Hierzu bieten wir insbesondere Beratung und Vertretung zu Fragen der Notkompetenz sowie der Haftung des ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals insbesondere bei Medizinschäden.

Gerne beraten und vertreten wir Sie als versicherungs-, schadens- und haftungsrechtliche Spezialkanzlei im BOS-Bereich z. B. zu Fragen der Haftung von Führungskräften, bei Unfällen mit Einsatzfahrzeugen, zu versicherungsrechtlichen Deckungsfragen auch im kommunalen Schadensausgleich und (privater) Zusatzversicherungen für das Personal. Zu unseren Kernkompetenzen zählen die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach Beschädigung von Ausrüstung oder der Verletzung von Einsatzkräften sowie der Regress hinsichtlich der Einsatzkosten. Daneben entwickeln wir juristische Schulungskonzepte für Einsatzkräfte und erarbeiten Stellungsnahmen zu Grundsatzfragen.

Privatrechtlich organisierten Leistungserbringern bieten wir juristische Dienstleistungen bei aufsichtsbehördlichen Maßnahmen, Fragen der Zulassung von Einsatzfahrzeugen und rund um die versicherungs- und haftungsrechtlichen Aspekte der Tätigkeit am Markt.